Coach Hire Across Switzerland

Carvermietung Luzern: Bewilligungen, Halte und Bergtage

Luzern war die erste Schweizer Stadt, in der ein Car eine gebuchte Bewilligung braucht, um zu halten. Seit dem 1. April 2025 nehmen die Halteplätze Schwanenplatz, Löwenplatz und Kasernenplatz nur Cars mit einem online gekauften Voucher für diesen Tag und dieses Kontrollschild auf. Buchen Sie ihn zuerst.

So funktioniert die Haltebewilligung

Buchungen sind höchstens vier Monate im Voraus möglich und immer vor der Ankunft; am Halteplatz wird nichts verkauft. Jede Anfahrt braucht eine eigene Buchung, auch eine zweite am selben Tag, und eine Gruppe mit mehreren Hotelnächten bucht jede Anfahrt. Datum und Kontrollschild lassen sich nicht ändern, nur neu buchen.

Am Schwanenplatz darf die Gruppe nur aussteigen. Vereinbaren Sie also vorher einen anderen Abholort. Der Löwenplatz beim Löwendenkmal und beim Gletschergarten und der Kasernenplatz, fünf Minuten über die Spreuerbrücke von der Altstadt, erlauben Ein- und Aussteigen mit Gepäck. Parkieren ist an keinem der drei erlaubt.

Freie Haltekante und Carparkplätze

Die zwei Plätze der Haltekante Inseliquai bei Bahnhof und Schiffstegen brauchen keinen Voucher. Die Stadt hält sie bewusst frei für klassische Mietfahrten wie Schulreisen und Vereinsausflüge. Die Anfahrt erfolgt von Süden, Gepäck darf verladen werden.

Nach dem Aussteigen fährt der Car auf einen Carparkplatz. Rösslimatt in Kriens und Brüelmoos nehmen Cars bis 24 Stunden auf. Landenberg am Alpenquai liegt näher, ist von 06.00 bis 22.00 Uhr offen und auf zwei Stunden begrenzt. Die App iParkiere Bus zeigt die Belegung live.

Flughäfen für Gruppen nach Luzern

Stadien und Hallen mit Carzufahrt

  • thermoplan arena (früher swissporarena) — Heimstadion des FC Luzern (Swiss Super League) auf der Allmend, neben der Messe Luzern; 2011 am Standort des alten Stadions Allmend eröffnet. 15 Jahre lang trug es den Namen swissporarena; seit 1. Juli 2026 heisst es «thermoplan arena» (Namensrechtsvertrag für mindestens zehn Jahre, angekündigt am 31. Oktober 2025). Erschlossen durch den unterirdischen Bahnhof Luzern Allmend/Messe (S4, S5). Gästefans, die mit dem Extrazug anreisen, werden vom Bahnhof Luzern mit Extrabussen zum Stadion gebracht; dafür werden die Zentralstrasse und der Bundesplatz kurzzeitig für den Verkehr gesperrt. Es sind keine Carparkplätze für Besuchergruppen ausgewiesen.
  • Hallen Allmend / Messe Luzern — Die vier Hallen der Messe Luzern werden auch für Konzerte und grosse Firmenanlässe genutzt.

Tagesausflüge mit dem Car ab Luzern

  • Kriens (Pilatus-Seilbahn) — etwa 5 km, etwa 15 Min.
  • Alpnachstad (Pilatus-Zahnradbahn) — etwa 15 km, etwa 25 Min.
  • Bürgenstock — etwa 19 km, etwa 30 Min.
  • Vitznau (Rigibahn) — etwa 24 km, etwa 45 Min.
  • Zug — etwa 30 km, etwa 35 Min.
  • Engelberg (Titlis) — etwa 36 km, etwa 50 Min.
  • Flüelen (Urnersee) — etwa 42 km, etwa 45 Min.
  • Schwyz — etwa 44 km, etwa 45 Min.
  • Schwyz-Schlattli (Standseilbahn Stoos) — etwa 46 km, etwa 50 Min.
  • Freilichtmuseum Ballenberg (Brienz) — etwa 48 km, etwa 1 Std.
  • Zürich — etwa 51 km, etwa 55 Min.
  • Einsiedeln (Kloster Einsiedeln) — etwa 57 km, etwa 1 Std.
  • Interlaken — etwa 71 km, etwa 1 Std. 30 Min.
  • Andermatt — etwa 73 km, etwa 1 Std. 15 Min.
  • Bern — etwa 110 km, etwa 1 Std. 30 Min.
  • Lugano — etwa 169 km, etwa 2 Std. 30 Min.

Wo der Car in Luzern halten darf, und weitere Regeln

  • Der Flughafen Zürich (ZRH) liegt auf der Strasse etwa 67 km vom Schwanenplatz entfernt, bei geringem Verkehr etwa 1 Std. Zu Spitzenzeiten dauert die Fahrt länger.
  • Seit 1. April 2025 dürfen Cars an den drei Halteplätzen in der Innenstadt, Schwanenplatz, Löwenplatz und Kasernenplatz, nur mit einer Haltebewilligung (Voucher) halten, die im Voraus online im Webshop von Luzern Tourismus gebucht und bezahlt wird. Luzern war die erste Schweizer Stadt mit einem solchen System. Die Regel gilt 24 Stunden am Tag. Ein Car ohne gültige Buchung wird vom Verkehrsdienst abgewiesen; die Bewilligung kann nicht am Halteplatz gekauft werden, und der Chauffeur muss zuerst zu einem Carparkplatz (Landenberg/Alpenquai, Rösslimatt Kriens oder Brüelmoos) fahren, um zu buchen.
  • Buchungsregeln: Buchungen sind höchstens vier Monate im Voraus und auch kurzfristig möglich, aber immer vor der Anreise. Für die Buchung braucht es das genaue Datum, den Halteplatz für den Ausstieg und das Kontrollschild des Cars; eine Kamera prüft bei der Zufahrt das Kontrollschild, und der Verkehrsdienst scannt am Halteplatz den Voucher mit QR-Code (auf dem Telefon des Chauffeurs oder ausgedruckt). Der Voucher gilt nur am gebuchten Kalendertag und nur für den gebuchten Car. Die volle Haltebewilligung umfasst einen Ausstiegs- und einen Einstiegsvorgang sowie bis zu 24 Stunden Parkierung auf den Carparkplätzen Rösslimatt Kriens oder Brüelmoos; die reduzierte Haltebewilligung umfasst nur ein einmaliges Aussteigen oder ein einmaliges Einsteigen, ebenfalls mit 24 Stunden Parkierung. Jede weitere Zufahrt, auch am selben Tag, braucht eine neue Buchung. Es gibt keine tägliche Höchstzahl an Buchungen. Änderungen (Datum, Kontrollschild) sind nicht möglich: neu buchen und die Tourist Information bitten, die alte Buchung per E-Mail zu Büroöffnungszeiten spätestens am Anreisetag zu stornieren. Bezahlt wird nur mit Karte oder mobilen Zahlungsmitteln; kein Kauf auf Rechnung und keine Bezahlung vor Ort.
  • Die Bewilligungspflicht gilt auch für Gruppen, die in Luzerner Hotels übernachten, und eine Gruppe, die mehrere Nächte bleibt, braucht für jede Zufahrt eine Buchung. Sie gilt für alle «Gesellschaftswagen» (Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen, ein- oder doppelstöckig). Kleinbusse mit neun oder weniger Sitzplätzen und Personenwagen dürfen diese Halteplätze für Reisebusse überhaupt nicht benützen, auch nicht mit einem bezahlten Voucher; Luzern Tourismus empfiehlt Kleinbussen, auf öffentlichen Parkplätzen oder Güterumschlagsplätzen zu halten.
  • Schwanenplatz (Seite Altstadt, GPS 47.05357, 8.30875): 3 Haltefelder; mit gebuchter Bewilligung nur AUSSTEIGEN; kein Einsteigen, kein Gepäckumschlag, keine Parkierung. Etwa 10 Minuten zu Fuss zum Löwenplatz. Gruppen müssen mit ihren Gästen vor dem Aussteigen einen anderen Abholort vereinbaren.
  • Löwenplatz (GPS 47.05668, 8.31087): 11 Haltefelder; mit gebuchter Bewilligung Ein- und Aussteigen sowie Gepäckumschlag erlaubt; keine Parkierung, auch nicht kurzzeitig. Etwa 10 Minuten zu Fuss zur Altstadt über die Hertensteinstrasse; direkt beim Löwendenkmal und beim Gletschergarten.
  • Kasernenplatz (GPS 47.05165, 8.30006): 5 Haltefelder; mit gebuchter Bewilligung Ein- und Aussteigen sowie Gepäckumschlag erlaubt; keine Parkierung. Etwa 5 Minuten zu Fuss zur Altstadt über die Spreuerbrücke.
  • Haltekante Inseliquai (nahe beim Bahnhof und den Schiffsanlegestellen, GPS 47.04854, 8.31445): 2 Haltefelder; kein Voucher nötig und keiner gültig; Ein- und Aussteigen sowie Gepäckumschlag erlaubt, keine Parkierung. Zufahrt von Süden; Cars, die vom Bahnhofplatz kommen, können über den Carparkplatz Landenberg wenden. Etwa 4 Minuten zu Fuss zur Schiffstation und zum Bahnhof Luzern. Die Stadt nimmt die Halteplätze Inseliquai und Landenberg von der Haltegebühr aus, insbesondere für klassische Mietfahrten ab Luzern (Schulreisen, Vereinsausflüge).
  • Carparkplätze (alle kostenpflichtig; Bezahlung mit gängigen Parking-Apps oder an den Automaten; nach dem Parkieren den Motor abstellen): Rösslimatt Kriens (GPS 47.033173, 8.295662): 28 Plätze, Tag und Nacht geöffnet, maximale Parkdauer 24 Stunden, KEIN Ein- und Aussteigen und kein Gepäckumschlag, etwa 3 km vom Zentrum, Zufahrt über Obergrundstrasse - Eichwilstrasse und eine nur für Cars bestimmte Einfahrt ab der Arsenalstrasse in Kriens (gegenüber dem Südpol), Toiletten und WC-Entleerungsstation. Brüelmoos («Parkplätze Lido/Brüel», GPS 47.0493, 8.34172): 13 Plätze, Tag und Nacht geöffnet, maximale Parkdauer 24 Stunden, Ein- und Aussteigen erlaubt, etwa 3.7 km vom Zentrum, Cars dürfen die Busspur Haldenstrasse benützen. Landenberg/Alpenquai (GPS 47.04687, 8.31551): 14 Parkfelder plus 4 Felder für das Ein- und Aussteigen, geöffnet 06.00 bis 22.00 Uhr (Nachtparkverbot seit Frühling 2024 wegen laufender Motoren), maximale Parkdauer 2 Stunden, Ein- und Aussteigen sowie Gepäckumschlag erlaubt, etwa 1.2 km vom Zentrum, Zufahrt über Bahnhofplatz oder Tribschenstrasse; die Haltebewilligung umfasst hier KEINE Parkierung.
  • An allen Halteplätzen in der Innenstadt ist das Parkieren verboten; nach dem Aussteigenlassen fährt der Car zu einem Carparkplatz weiter und wartet dort. Cars dürfen nicht auf Busspuren oder an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs halten; die Stadt hat bei den Stadtbushaltestellen Halteverbotszonen signalisiert, und die Polizei setzt sie durch. Das Warten auf der Strasse ist nicht erlaubt, und die Chauffeure müssen den Anweisungen des Verkehrsdienstes folgen.
  • Navigation und Echtzeitbelegung: Die App «iParkiere Bus» zeigt die Halte- und Parkplätze für Cars mit Belegung in Echtzeit.
  • Hotels: Neben den offiziellen Halteplätzen haben einige Hotels ohne eigene Carparkplätze gelbe Parkverbotsfelder mit Diagonalkreuz vor dem Haus (zum Beispiel an der Frankenstrasse und der Winkelriedstrasse); diese dürfen nur zum Ein- und Ausladen von Hotelgästen benützt werden und gehören nicht zum kostenpflichtigen Bewilligungssystem (Bericht der Stadt vom Oktober 2024).
  • Schwere Motorwagen über 3,5 t, die keine Cars sind, und Wohnmobile dürfen die Carparkplätze nicht benützen (Merkblatt von Luzern Tourismus 2023-2024); sie dürfen dort parkieren, wo keine Längenbeschränkung signalisiert ist, vor allem in der Parkzone «Z» (gemäss Signalisation von 08.00 bis 18.00 Uhr mit Parkscheibe, von 18.00 bis 08.00 Uhr ohne).
  • Wirkung und Ausblick: Gegenüber 2024 ging die Zahl der Cars am Schwanenplatz bis 2026 um zwei Drittel und am Löwenplatz um die Hälfte zurück. Am 11. September 2026 beschloss der Stadtrat, das Regime unverändert beizubehalten; eine zweite Phase mit Zeitfenstern («Slot-Management») oder einer täglichen Buchungsobergrenze wird nur geprüft, wenn die Buchungen wieder stark zunehmen. Ein grosses unterirdisches Carparkierungsprojekt («Stadtpassage») wurde 2023 aus Kostengründen aufgegeben.
  • Ehemaliger Carparkplatz Inseli: Nach der Annahme der Initiative «Lebendiges Inseli statt Blechlawine» 2017 wurde das Parkieren der Cars am 1. November 2022 vom Inseli nach Rösslimatt Kriens verlegt, und die letzten Halte- und Parkplätze für Cars auf dem Inseli wurden am 1. Juli 2023 aufgehoben; das Gebiet ist heute ein öffentlicher Raum. Das Inseli wird neu gestaltet (Planung 2025 bis 2028, Eröffnung des neuen Parks Anfang 2031 geplant) und bleibt Standort der Herbstmesse Lozärner Määs (3. bis 18. Oktober 2026).
  • Geplante Fernbushaltestelle auf der Allmend: Der Kanton Luzern baut neben dem Restaurant Schützenhaus vor dem Stadion eine Haltestelle mit vier Haltekanten (zwei für Fernlinienbusse reserviert, die übrigen auch für Mietfahrten und Event-Shuttles nutzbar; gedeckter Wartebereich, Toiletten, Schliessfächer). Die Eröffnung war für Sommer/Herbst 2026 geplant; am 11. September 2026 bezeichnete die Stadt sie noch als geplant. Bis dahin halten Fernbusse auf dem Carparkplatz Landenberg/Alpenquai.
  • Luzerner Fasnacht 2027: Am Schmutzigen Donnerstag (4. Februar 2027) und am Güdismontag (8. Februar 2027) ist die Hauptachse Schweizerhofquai - Seebrücke - Pilatusstrasse von 13.00 bis etwa 17.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt, und am Güdisdienstag (9. Februar 2027) ist die Achse Seebrücke - Schweizerhofquai für den Monster-Corso von etwa 19.00 bis 22.30 Uhr gesperrt. Das Betriebskonzept der Stadt für Cars beschreibt die Zufahrt zum Schwanenplatz von Osten mit Wenden am Ende des Schweizerhofquais; an diesen Tagen deshalb andere Halteplätze einplanen.
  • Pilatus: Die Panorama-Gondelbahn und die Luftseilbahn ab Kriens sind vom 19. Oktober bis 27. November 2026 wegen Revision geschlossen; die Zahnradbahn ab Alpnachstad fährt bis 29. November 2026.
  • Bahnhof Luzern (Bahnhofplatz): Kopfbahnhof mit rund 100'000 Reisenden pro Tag, mit IR- und IC-Zügen alle 30 Minuten nach Zürich HB, stündlichen IR-Zügen nach Basel SBB, IR/EC-Zügen über Arth-Goldau und den Gotthard-Basistunnel nach Lugano und dem stündlichen Luzern-Interlaken Express über den Brünigpass; die Schiffsanlegestellen der SGV und das KKL liegen direkt davor. Nächste Halteplätze für Cars: Haltekante Inseliquai und Landenberg/Alpenquai. Der geplante unterirdische Durchgangsbahnhof wird in den 2040er-Jahren erwartet; die Sondierbohrungen der SBB dauern bis Dezember 2026.
  • Bahnhof Luzern Verkehrshaus: an der Linie der S3 und des Voralpen-Express, 8 Minuten ab Bahnhof Luzern, für das Verkehrshaus der Schweiz und das Gebiet Lido.
  • Bahnhof Luzern Allmend/Messe: unterirdischer Bahnhof, im Viertelstundentakt von S4 und S5 bedient (2 Minuten ab Luzern), für die Messe Luzern und die thermoplan arena.
  • Kabotage: Nach Artikel 20 des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU sind Beförderungen zwischen zwei Orten in der Schweiz durch einen Verkehrsunternehmer, der in einem EU-Staat niedergelassen ist, nicht zulässig. Eine Gruppenreise, die in der Schweiz beginnt und endet, braucht deshalb ein Fahrzeug eines in der Schweiz niedergelassenen Verkehrsunternehmers. Cars dürfen Gruppen in beiden Richtungen über die Grenze befördern; dieser Gelegenheitsverkehr ist nicht genehmigungspflichtig, im Car ist aber ein Kontrollpapier (Fahrtenblatt) mitzuführen.
  • Strassenabgaben: Cars und andere Busse über 3,5 t entrichten für jeden Tag, an dem sie sich in der Schweiz befinden, die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA), und zwar auf allen öffentlichen Strassen, und brauchen keine Autobahnvignette; im Ausland immatrikulierte Cars bezahlen die PSVA vor der Einreise in die Schweiz online über das Portal oder die App «Via» des BAZG. Kleinbusse und Personenwagen bis 3,5 t brauchen für die Benützung der Autobahnen und Autostrassen die Autobahnvignette (die mit dem Kontrollschild verknüpfte E-Vignette oder die Klebevignette).
  • Geschwindigkeit und Fahrverbote: Auf Autobahnen und Autostrassen dürfen Cars höchstens 100 km/h fahren (ausgenommen Gelenkbusse sowie Busse im Linienverkehr mit bewilligten Stehplätzen); schwere Motorwagen sind sonst auf 80 km/h beschränkt. Das schweizerische Nachtfahrverbot (22.00 bis 05.00 Uhr) sowie das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für schwere Motorwagen gelten nicht für Fahrzeuge zum Personentransport.
  • Lenk- und Ruhezeiten: Car-Chauffeure unterstehen der schweizerischen Chauffeurverordnung ARV 1, die auf die EU-Vorschriften abgestimmt ist: höchstens 9 Stunden Lenkzeit pro Tag (zweimal pro Woche 10 Stunden), nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von mindestens 45 Minuten und eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden, aufgezeichnet mit dem Fahrtschreiber. Chauffeure von im Ausland immatrikulierten Cars müssen in der Schweiz dieselben Vorschriften über Lenkzeit, Pausen und Ruhezeit einhalten. Im Binnenverkehr unterstehen berufsmässige Führer von Personenwagen und von Kleinbussen mit höchstens 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz stattdessen der ARV 2.
  • Winter: In der Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, ein Fahrzeug muss aber den Strassenverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein, und der Fahrzeugführer muss es jederzeit beherrschen; das Bundesamt für Strassen (ASTRA) empfiehlt Winterreifen von Oktober bis Ostern. Wo das Signal «Schneeketten obligatorisch» / «chaînes à neige obligatoires» / «Catene per la neve obbligatorie» (Signal 2.48) steht, müssen wenigstens zwei Antriebsräder der gleichen Achse mit Schneeketten versehen sein.
  • Gotthard: Der Gotthard-Strassentunnel der A2 (Göschenen bis Airolo, etwa 17 km) ist die wichtigste Strassenverbindung zwischen der Zentralschweiz und dem Tessin. Er besteht aus einer einzigen Röhre mit je einem Fahrstreifen pro Richtung. Das ASTRA baut eine zweite Röhre; nach deren Eröffnung wird die bestehende Röhre für die Sanierung geschlossen, und auch mit zwei Röhren wird nur je ein Fahrstreifen pro Richtung offen sein. Schwere Güterfahrzeuge werden an den Portalen dosiert (Tropfenzählersystem, 150 m Abstand zwischen den Lastwagen).

Kleine Gruppen, kleine Fahrzeuge

Kleinbusse mit neun oder weniger Plätzen dürfen die Carhalteplätze gar nicht benützen, auch nicht mit Voucher. Planen Sie für eine kleine Gruppe das Aussteigen bei einem öffentlichen Parkhaus, oder wählen Sie ein Fahrzeug mit mehr als neun Plätzen, damit die Carhalte offenstehen.

See, Pilatus, Rigi

Die Schiffe fahren an den Stegen vor dem Bahnhof ab, vier Gehminuten von der Haltekante Inseliquai. Gruppen ab 10 Personen buchen das Schiff im Voraus. Eine bewährte Runde: mit dem Schiff nach Alpnachstad, mit der Zahnradbahn auf den Pilatus, mit den Seilbahnen hinunter nach Kriens, wo der Car wartet. Im Winter fährt die Zahnradbahn nicht.

Für die Rigi liegt Vitznau 45 Minuten entfernt. In Arth-Goldau kann der Car nicht zum Bahnhof hinauffahren; die Gruppe steigt beim Parkplatz Eichmatt aus. Nach Engelberg sind es 50 Minuten, nach Zürich 55.

Was Organisatoren uns fragen

Darf der Car vor unserem Hotel halten?

Nur wo vor dem Hotel ein gelbes Feld mit Diagonalkreuz markiert ist, und nur zum Ein- und Ausladen der Gäste. Sonst nutzt die Gruppe einen offiziellen Halteplatz; die Bewilligungspflicht gilt auch für Hotelgäste.

Wo wartet der Car während eines Konzerts im KKL?

Das KKL hat keinen eigenen Carhalt. Die Gruppe steigt an der Haltekante Inseliquai aus, und der Car wartet bis Konzertende auf einem Carparkplatz.

Betrifft die Luzerner Fasnacht die Cars?

Ja. An den grossen Fasnachtsnachmittagen sind Schweizerhofquai und Seebrücke für jeden Verkehr gesperrt, womit die Zufahrt zum Schwanenplatz wegfällt. Planen Sie an diesen Tagen einen anderen Halt.

Weitere Gruppenfahrten mit dem Car

Fahrzeuge, jeweils mit Chauffeur