Carreisen nach Anlass, von der Schulreise bis zur Hochzeit
Der Car ist fast immer derselbe. Anders ist die eine Frage, die über die Buchung entscheidet, und die lautet bei einer Klasse anders als bei einer Skigruppe oder einer Hochzeit.
Die entscheidende Frage je Reise
Schulreise: Auf jedem Platz mit Gurt wird angegurtet, und im Kleinbus brauchen jüngere Kinder Sitzerhöhungen. Firmenanlass: wo der Veranstaltungsort den Car halten lässt, was er selten veröffentlicht. Skigruppe: autofreie Ferienorte und Pässe, die im Winter zu sind. Mannschaft: ob das Team in einen Kleinbus mit D1-Chauffeur passt oder einen Car braucht.
Hochzeit: Die Ziviltrauung kommt zuerst, also fahren die Gäste oft zwischen zwei Orten. Tagesausflug: wann der Glacier Express seine Herbstpause macht. Schiffstransfer: an welchem Steg. Rollstuhlgängige Fahrten: wie viele Rollstuhlplätze, denn jeder ersetzt Sitze.
Viele Reisen beginnen am Flughafen
Mietet eine einzelne Gruppe einen Transfer für sich, gilt das nicht als regelmässiger Verkehr, und eine Konzession des Bundes ist nicht nötig. Die Hinweise unten fassen zusammen, was sonst für Flughafenfahrten in der Schweiz gilt.
Vorschriften, die Sie vor der Buchung kennen sollten
- Das Personenbeförderungsregal des Bundes umfasst die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung; regelmässige Transfers von Fluggästen zwischen einem Flughafen und einem touristischen Ort oder Gebiet (Flughafentransfers) brauchen eine Konzession des Bundes (Art. 6 Bst. e VPB). Ein von einer Gruppe gemieteter Transfer ist kein regelmässiger Verkehr
- Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg liegt in Frankreich und hat einen Schweizer Sektor; welchen Ausgang Gruppen nutzen, steht in den Flughafenfakten
Was Organisatoren uns fragen
Deckt eine Buchung Ankunft, Ausflüge und Abreise ab?
Ja. Setzen Sie alle Tage in eine Anfrage, die Offerte zeigt jede Etappe.
Brauchen wir zwei Fahrzeuge?
Manchmal. Häufig sind ein Car für die Gäste und eine Limousine für Referenten oder das Brautpaar. Ebenso ein Car mit einem rollstuhlgängigen Kleinbus daneben.
Darf die Reise an einem Sonntag stattfinden?
Ja. Das Schweizer Sonntags- und Nachtfahrverbot gilt nicht für Fahrzeuge, die Personen befördern.
Art der Reise wählen
- Reisecars mit Chauffeur für Firmenanlässe
- Skitransfer mit dem Car: Ferienorte, Pässe und Autoverlad
- Mit dem Car auf Schulreise und ins Klassenlager
- Car mit Chauffeur für Teams, Vereine und Fans
- Hochzeit: Car für die Gäste, Limousine für das Brautpaar
- Tagesausflüge im Car mit Panoramazug und Passfahrt
- Kreuzfahrttransfer: Rheinschiffe in Basel, Seeschiffe in Luzern und Genf
- Barrierefrei reisen in der Gruppe, mit Chauffeur