Coach Hire Across Switzerland

Mit dem Car auf Schulreise und ins Klassenlager

Wer als Lehrperson einen Car bucht, will drei Antworten. Ist es sicher für die Kinder, ist es erlaubt, und wo hält der Car? Die ersten beiden regelt der Bund. Die dritte hängt vom Ort ab.

Gurten und Kindersitze

Wo ein Sitz einen Gurt hat, tragen ihn alle Schülerinnen und Schüler während der Fahrt. Der Chauffeur sorgt dafür, dass die Kinder unter 12 richtig gesichert sind, und alle Mitfahrenden werden auf die Gurtentragpflicht hingewiesen. Im grossen Reisecar ist ab dem vierten Geburtstag kein Kindersitz mehr nötig.

Im kleineren Kleinbus ist die Regel strenger. Ein Kind unter 12 Jahren und unter 150 cm braucht auf einem Platz mit Gurt eine Kinderrückhaltevorrichtung, ausser ab 7 Jahren auf Plätzen mit Beckengurt. Für eine Klasse von 20 bis 25 mit Lehrpersonen passt oft ein Midibus; zwei Klassen zusammen füllen einen Reisecar.

Keine Bewilligung für eine einzelne Reise

Regelmässige Schülertransporte brauchen eine kantonale Bewilligung. Eine Schulreise oder eine Woche Klassenlager ist kein regelmässiger Verkehr; die Schule braucht nichts ausser der Buchung.

Bringt derselbe Car die Klasse am Ende des Lagers an den Ausgangsort zurück, darf der Chauffeur die wöchentliche Ruhezeit verschieben, sofern der Car einen digitalen Fahrtschreiber hat. So bleibt ein Chauffeur die ganze Woche bei der Klasse.

Vorschriften, die Sie vor der Buchung kennen sollten

  • Kinder unter 12 Jahren müssen auf Plätzen mit Sicherheitsgurten eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung verwenden, ausser sie sind mindestens 150 cm gross; in einem Reisecar (Gesellschaftswagen) brauchen Kinder ab 4 Jahren keine Kinderrückhaltevorrichtung, und auf Sitzplätzen mit Beckengurten brauchen Kinder ab 7 Jahren keine (Art. 3a Abs. 4 VRV)
  • Fahrzeuge zum Personentransport sind vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen (Art. 91a Abs. 1 Bst. a VRV)

Halteorte bei den üblichen Zielen

In Bern parkieren Cars heute auf 19 städtischen Plätzen ohne Gebühr und ohne Buchung; eine Gebühr mit Online-Buchung ist geplant, aber noch nicht in Kraft. Am Rheinfall lässt der Car die Klasse am Nordufer bei P1 oder P2 aussteigen und parkiert auf der Burgunwiese, oder er nutzt auf der Südseite P5 und P6 beim Schloss Laufen. In Luzern braucht es für die zentralen Carhalteplätze einen im Voraus gebuchten Voucher, für den Inseliquai beim Bahnhof und bei den Schiffen nicht.

Was Organisatoren uns fragen

Kann der Car sehr früh losfahren oder spät zurückkommen?

Ja. Das Sonntags- und Nachtfahrverbot gilt nicht für Fahrzeuge zum Personentransport. Die Lenkzeiten des Chauffeurs zählen trotzdem; nennen Sie einen Start um 05.00 Uhr oder eine späte Rückkehr deshalb in der Anfrage.

Darf die Klasse in Luzern am Inseliquai aussteigen?

Ja. Die Stadt hält den Inseliquai bewusst ausserhalb des Voucher-Systems, gerade für klassische Fahrten wie Schulreisen. Der Car darf dort Fahrgäste aus- und einsteigen lassen und Gepäck laden, aber nicht parkieren.

Was gehört in die Anfrage der Schule?

Anzahl Kinder und Erwachsene, Datum, Abfahrts- und Rückkehrzeit, jeder Halt und ob ein Kind einen Kindersitz oder einen Rollstuhlplatz braucht.

Reiseziele

Fahrzeuge, jeweils mit Chauffeur