Der Kleinbus: 9 bis 16 Fahrgäste mit Chauffeur
Ist eine Gruppe zu gross für einen Personenwagen und zu klein für einen Car, übernimmt der Kleinbus. Er bietet 9 bis 16 Fahrgästen Platz, dazu dem Chauffeur, und kommt auf schmalen Strassen leichter durch.
Was das Schweizer Recht darunter versteht
Das Gesetz ordnet Personenfahrzeuge nach Plätzen und Gewicht. Zehn Plätze oder mehr, den Chauffeur mitgezählt, und höchstens 3,5 t ergeben einen Kleinbus. Über 3,5 t ist dasselbe Fahrzeug ein Gesellschaftswagen, rechtlich aus der Familie des Reisecars. Davon hängt die Abgabe ab: Bis 3,5 t fährt er mit der Autobahnvignette, darüber entrichtet er die PSVA.
Der Chauffeur hat die Unterkategorie D1, ist mindestens 21 und besitzt den Fähigkeitsausweis nach CZV. Im Binnenverkehr unterstehen Berufschauffeure von Fahrzeugen bis 16 Fahrgastplätze der ARV 2 statt der ARV 1. Das Unternehmen hat die Zulassungsbewilligung des BAV, die es ab neun Fahrgästen braucht.



Sitzplätze und Gepäck
- Sitzplätze: 9-16 Fahrgäste plus Chauffeur
- Gepäck: Gepäckraum im Heck; beschränkt, wenn alle Sitze belegt sind
An Bord und geltende Vorschriften
- Die Unterkategorie D1 umfasst Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Plätzen ausser dem Führersitz (Art. 3 Abs. 2 VZV); das Mindestalter beträgt 21 Jahre (Art. 6 Abs. 1 Bst. e VZV), und Berufschauffeure brauchen den Fähigkeitsausweis nach CZV (Art. 2 Abs. 1 CZV)
- Das schweizerische Recht bezeichnet einen Motorwagen zum Personentransport mit mehr als neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin bis 3,5 t als Kleinbus und darüber als Gesellschaftswagen (Art. 11 Abs. 2 Bst. c und d VTS)
- Ein Kleinbus bis 3,5 t braucht die Autobahnvignette (Klebevignette oder E-Vignette); ein Bus dieser Grösse über 3,5 t entrichtet stattdessen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) (Art. 3 NSAG; Art. 1 und 3 SVAV)
- Im Binnenverkehr unterstehen Führer, die Motorwagen zum Personentransport mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz für berufsmässige Personentransporte einsetzen, der ARV 2 statt der ARV 1 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a und Abs. 2bis ARV 1)
- Auf Plätzen mit Sicherheitsgurten brauchen Kinder unter 12 Jahren eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung, ausser sie sind mindestens 150 cm gross; auf Sitzplätzen mit Beckengurten braucht es für Kinder ab 7 Jahren keine (Art. 3a Abs. 4 VRV)
- Die gewerbsmässige Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgästen ausser dem Chauffeur braucht die Zulassungsbewilligung des BAV als Strassentransportunternehmen (Art. 3 Abs. 1bis Bst. a STUG)
Kinder an Bord
Schulkinder unter 12 Jahren und unter 150 cm sitzen auf jedem Platz mit Gurt in einem Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung. Ausnahme sind Plätze mit reinem Beckengurt: Dort braucht es ab 7 Jahren keine. Bei einer jüngeren Klasse geben Sie an, wie viele Kinder eine Sitzerhöhung brauchen, damit sie vor der Abfahrt montiert sind.
Halten in der Stadt
Die Carregeln der Städte richten sich oft nach der Zahl der Plätze. Luzern ist das deutlichste Beispiel. Ein Kleinbus ab zehn Plätzen gilt an den zentralen Halteplätzen als Car und bucht denselben Voucher. Kleinere Busse mit höchstens neun Plätzen haben dort keinen Zutritt.
Was Organisatoren uns fragen
Wie viel Gepäck passt in einen Kleinbus?
Im Heck hat es Platz, bei voller Besetzung aber wenig. Für 16 Personen mit grossen Koffern wählen Sie einen Midibus oder ein zweites Fahrzeug.
Passt ein Kleinbus für eine Sportmannschaft?
Oft ja. Ein Kader von 14 mit zwei Betreuenden hat Platz, und die Taschen kommen nach hinten, solange es nicht zu viele sind.
Kommt ein Kleinbus in einen autofreien Ferienort?
Kein Fahrzeug kommt hinein. Er hält dort, wo auch ein Car hält: in Täsch für Zermatt, in Lauterbrunnen für Wengen.
Weitere Gruppenfahrten mit dem Car
- Reisecars mit Chauffeur für Firmenanlässe
- Skitransfer mit dem Car: Ferienorte, Pässe und Autoverlad
- Mit dem Car auf Schulreise und ins Klassenlager
- Car mit Chauffeur für Teams, Vereine und Fans
- Hochzeit: Car für die Gäste, Limousine für das Brautpaar
- Tagesausflüge im Car mit Panoramazug und Passfahrt
- Kreuzfahrttransfer: Rheinschiffe in Basel, Seeschiffe in Luzern und Genf
- Barrierefrei reisen in der Gruppe, mit Chauffeur