Der Reisecar: 45 bis 57 Plätze
Ab etwa 35 Personen ist der Reisecar die naheliegende Wahl. Er bietet 45 bis 57 Plätze und nimmt das Gepäck unter dem Boden mit. Er ist aber auch das Fahrzeug mit den meisten Einschränkungen, wohin er fahren darf.
Wer ihn betreibt und wer ihn lenkt
Ein Carunternehmen braucht eine Zulassungsbewilligung des Bundesamts für Verkehr, die alle fünf Jahre erneuert wird; eine Kopie fährt in jedem Fahrzeug mit. Der Chauffeur ist mindestens 21, besitzt den Ausweis der Kategorie D sowie den CZV-Fähigkeitsausweis und hält die Lenk- und Ruhezeiten der ARV 1 ein, aufgezeichnet vom digitalen Fahrtschreiber.
Eine einmalige Gruppenfahrt braucht keine Konzession des Bundes. Rundfahrten, die eine feste Gruppe im selben Car an ihren Ausgangspunkt zurückbringen, sind ausdrücklich ausgenommen.



Sitzplätze und Gepäck
- Sitzplätze: 45-57
- Gepäck: Gepäckräume unter dem Fahrgastboden
An Bord und geltende Vorschriften
- Ein Unternehmen, das gewerbsmässig Personen mit Motorwagen befördert, die nach ihrem Bau und ihrer Ausrüstung geeignet und dazu bestimmt sind, ausser dem Lenker oder der Lenkerin mehr als acht Personen zu befördern, benötigt eine Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmen (Art. 3 Abs. 1bis Bst. a STUG); sie wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt, gilt für fünf Jahre und ist persönlich und nicht übertragbar (Art. 3 Abs. 2 STUG), und auf jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie mitgeführt werden (Art. 3 Abs. 3 STUG)
- Für die Zulassung muss das Unternehmen zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein und über einen tatsächlichen und dauerhaften Sitz in der Schweiz verfügen (Art. 4 Abs. 1 STUG)
- Die Personenbeförderungskonzession des Bundes erfasst die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung (Art. 1 Abs. 2 und Art. 6 PBG); «regelmässig» heisst, dass zwischen den gleichen Orten innerhalb von höchstens 15 Tagen mehr als zwei Fahrten durchgeführt werden (Art. 2 Abs. 1 Bst. a PBG). Eine einmalige Gruppenfahrt ist nicht regelmässig und braucht daher keine Konzession; Fahrten, mit denen vorab gebildete Gruppen befördert werden und jede Gruppe mit dem gleichen Fahrzeug an ihren Ausgangspunkt zurückgebracht wird (Rundfahrten), sind ausdrücklich ausgenommen (Art. 8 Abs. 1 Bst. f VPB)
- Ein Reisecar ist ein Gesellschaftswagen: ein schwerer Motorwagen (über 3,5 t) zum Personentransport mit mehr als neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin (Art. 11 Abs. 2 Bst. d VTS)
- Der Chauffeur braucht einen Führerausweis der Kategorie D für Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz (Art. 3 Abs. 1 VZV); das Mindestalter beträgt 21 Jahre (Art. 6 Abs. 1 Bst. e VZV)
- Berufschauffeure brauchen zudem den Fähigkeitsausweis für den Personentransport (CZV); er ist fünf Jahre gültig und wird mit 35 Stunden Weiterbildung verlängert (Art. 2, 9 und 18 CZV)
- Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Gesellschaftswagen 100 km/h; ausgenommen sind Gelenkbusse sowie Busse im öffentlichen, konzessionierten Linienverkehr mit bewilligten Stehplätzen (Art. 5 Abs. 2 Bst. a VRV). Auf den übrigen Strassen dürfen schwere Motorwagen höchstens 80 km/h fahren (Art. 5 Abs. 1 Bst. a VRV), und tiefere allgemeine oder signalisierte Höchstgeschwindigkeiten (etwa 50 km/h innerorts) gelten
- Die Chauffeure unterstehen der Chauffeurverordnung ARV 1 (Art. 3 Abs. 1 Bst. b ARV 1), und der Car muss mit einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet sein (Art. 100 Abs. 1 Bst. a VTS)
- Wo Sicherheitsgurten vorhanden sind, müssen alle mitfahrenden Personen sie während der Fahrt tragen, und Mitfahrende in Gesellschaftswagen sind auf geeignete Art und Weise auf die Gurtentragpflicht aufmerksam zu machen (Art. 3a Abs. 1 und 3 VRV)
- Reisecars entrichten anstelle der Autobahnvignette die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) (Art. 4 Abs. 2 SVAG; Art. 3 SVAV; Art. 3 Abs. 2 NSAG); für einen ausländischen Car ist die Abgabe vor Beginn der Abgabepflicht zu entrichten, unter Angabe des Datums der Einfahrt in das Zollgebiet und des voraussichtlichen Datums der Ausfahrt (Art. 79 SVAV)
- Das schweizerische Sonntags- und Nachtfahrverbot (22.00–05.00 Uhr) gilt nicht für Fahrzeuge zum Personentransport (Art. 91 Abs. 2 und Art. 91a Abs. 1 Bst. a VRV)
Unterwegs
Auf Autobahnen und Autostrassen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h. Ausserhalb davon dürfen schwere Motorwagen höchstens 80 km/h fahren, innerorts weniger. Der Car entrichtet die PSVA und braucht keine Vignette. Das Sonntags- und Nachtfahrverbot betrifft ihn nicht. Wo Gurten vorhanden sind, werden sie getragen, und die Fahrgäste werden zu Beginn darauf hingewiesen.
Wohin kein Reisecar kommt
Vier Ferienorte sind autofrei und für Cars gesperrt: Zermatt, Saas-Fee, Wengen und Mürren. Der Autoverlad Lötschberg nimmt nur Busse bis 22 Plätze; ein Reisecar ins oder aus dem Wallis fährt im Sommer über die Grimsel, sonst über die Autobahn via Bern und Lausanne. In Graubünden dagegen nimmt der Vereina-Autoverlad auch Reisecars.
Auch Orte setzen Grenzen. St. Moritz Dorf ist für Ausflugscars gesperrt; sie halten an zwei Carterminals, höchstens 10 Minuten. Die zentralen Carhalteplätze in Luzern brauchen einen gebuchten Voucher. In Interlaken steigen Fahrgäste nur an den beiden Bahnhöfen ein und aus, während höchstens fünf Minuten.
Was Organisatoren uns fragen
Wann ist ein Midibus die bessere Wahl?
Bei 25 bis 35 Fahrgästen, in Bergdörfern und bei Hotels mit engen Vorfahrten.
Kann derselbe Car mit der Gruppe ins Ausland?
Ja. Fahrten über die Grenze und zurück sind erlaubt. Was ein Car eines EU-Unternehmens nicht darf: Fahrgäste zwischen zwei Orten in der Schweiz befördern.
Wie viel Gepäck passt?
Die Gepäckräume unter dem Boden nehmen bei den meisten Reisen die Koffer einer ganzen Gruppe auf. Nennen Sie Ski, Velos, Instrumente oder zusammengeklappte Rollstühle in der Anfrage, damit der Platz geprüft wird.
Weitere Gruppenfahrten mit dem Car
- Reisecars mit Chauffeur für Firmenanlässe
- Skitransfer mit dem Car: Ferienorte, Pässe und Autoverlad
- Mit dem Car auf Schulreise und ins Klassenlager
- Car mit Chauffeur für Teams, Vereine und Fans
- Hochzeit: Car für die Gäste, Limousine für das Brautpaar
- Tagesausflüge im Car mit Panoramazug und Passfahrt
- Kreuzfahrttransfer: Rheinschiffe in Basel, Seeschiffe in Luzern und Genf
- Barrierefrei reisen in der Gruppe, mit Chauffeur