Coach Hire Across Switzerland

Die Limousine mit Chauffeur

Nicht jede Fahrt braucht einen Car. Eine Referentin, ein Brautpaar oder ein Mitglied der Geschäftsleitung reist besser in einer Limousine mit Chauffeur. Sie nimmt bequem eine bis drei Personen mit, ein Van bis zu acht.

Die Bewilligung des Chauffeurs

Fahrgäste in einem Mietwagen mit Chauffeur zu befördern, gilt als berufsmässiger Personentransport nach ARV 2. Wer nur den Ausweis der Kategorie B hat, braucht zuerst eine Bewilligung, um Personen beruflich zu fahren: mit einer Zusatzprüfung in Theorie zur Arbeits- und Ruhezeit und einer zusätzlichen Fahrprüfung. Wer einen Ausweis D oder D1 besitzt, erhält sie ohne weitere Prüfung.

Personenwagen mit höchstens acht Fahrgastplätzen brauchen keine Zulassung des BAV. Für Taxis und Limousinen haben die Kantone eigene Regeln; es zählt der Kanton, in dem die Fahrt startet.

Sitzplätze und Gepäck

  • Sitzplätze: 1-3 (bis 8 Fahrgäste in einem Van)
  • Gepäck: Kofferraum; für mehr Fahrgäste oder Gepäck ein grösseres Fahrzeug wählen

An Bord und geltende Vorschriften

  • Personentransporte mit Mietfahrzeugen samt Chauffeur sind den berufsmässigen Personentransporten nach ARV 2 gleichgestellt (Art. 3 Abs. 1ter ARV 2)
  • Wer mit einem Personenwagen der Kategorie B berufsmässig Personen transportiert, braucht die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Art. 25 VZV); sie wird im Führerausweis als Code 121 eingetragen. Inhaber eines Führerausweises der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 erhalten sie ohne weitere Prüfung (Art. 25 Abs. 4 VZV)
  • Um die Bewilligung mit einem Führerausweis der Kategorie B zu erhalten, besteht der Chauffeur eine Prüfung der Zusatztheorie über die Arbeits- und Ruhezeit und eine zusätzliche praktische Führerprüfung (Art. 25 Abs. 3 VZV)
  • Als berufsmässig nach ARV 2 gelten Fahrten, die in Zeitabständen von weniger als 16 Tagen mindestens zweimal durchgeführt werden und für die ein Fahrpreis zu entrichten ist, der die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt (Art. 3 Abs. 1bis ARV 2)
  • Fahrzeuge mit höchstens neun Plätzen einschliesslich Fahrer sind vom Personenbeförderungsregal des Bundes ausgenommen (Art. 8 Abs. 1 Bst. a VPB), und Personenwagen mit höchstens acht Fahrgastplätzen brauchen keine Zulassungsbewilligung des BAV als Strassentransportunternehmen (Art. 3 Abs. 1bis Bst. a STUG)
  • Die Kantone haben eigene Vorschriften für Taxis und Limousinen; prüfen Sie die Vorschriften des Kantons, in dem die Fahrt beginnt

An den Flughäfen

Am Flughafen Zürich fahren Limousinen mit einer Limousinenservice-Bewilligung auf die inneren Vorfahrten; gewartet wird in P12-100. Am Flughafen Genf weist P6, wo Cars abholen, niedrige Fahrzeuge mit höchstens neun Plätzen ab; die Limousine holt ihren Gast deshalb im VTC-Bereich oder in einem Parkhaus ab. Einen Treffpunkt gibt kein Flughafen vor, er wird bei der Buchung vereinbart.

Neben dem Car

Bei Anlässen fährt die Limousine oft neben dem Car. VIP-Gäste fahren los, wenn sie bereit sind, die übrigen Gäste halten sich an den Zeitplan. Buchen Sie beides zusammen, damit die Zeiten stimmen, und geben Sie dem Chauffeur der Limousine dasselbe Programm wie dem Carchauffeur.

Was Organisatoren uns fragen

Wie viel Gepäck passt?

So viel, wie der Kofferraum fasst. Bei mehreren grossen Koffern oder mehr als drei Fahrgästen buchen Sie den Van oder einen Kleinbus.

Passt die Limousine für ein Brautpaar?

Ja, das ist einer der häufigsten Einsätze. Der Chauffeur hat dieselbe Bewilligung, egal zu welchem Anlass.

Hält sich der Chauffeur an Lenkzeiten?

Ja. Nach ARV 2 lenkt er zwischen zwei täglichen Ruhezeiten höchstens 9 Stunden und pro Woche höchstens 45, mit einer Pause nach 4,5 Stunden.

Weitere Gruppenfahrten mit dem Car